Die Abrechnung meiner Behandlungen erfolgt immer als Privatrechnung.Diese wird nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker abgerechnet (GebüH).Privatversicherungen und Beihilfestellen übernehmen im Regelfall die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH), Hufelandverzeichnis und GOÄ.Gesetzlich versicherte Patienten mit einer Zusatzversicherung, die Heilpraktikerkosten beinhalten, rechnen mit ihrer Zusatzkasse gemäß den vertraglichen Vereinbarungen selbst ab.Bei gesetzlich versicherten Patienten übernehmen einige Krankenkassen eine Zuzahlung für eine osteopathische Behandlung. Nähere Auskünfte erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.